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Wichtige Informationen zum Corona – Virus

Dienstanweisung

Handlungsanweisungen des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark
zum Coronavirus Covid-19

Dienstanweisung Nr.: DA – 4.1 / 251 -2020 vom: 14.03.2020

1) Allgemein
Um die Einsatzbereitschaft der steirischen Feuerwehren im Zusammenhang mit der Pandemie mit dem Coronavirus Covid-19 zu gewährleiten bzw. aufrecht zu erhalten ergehen im Auftrag des
Landesfeuerwehrkommandos gem. § 21 Abs. 1 Steiermärkisches Feuerwehrgesetz (StFWG) – ergänzend zu den Informationen vom 10., 12. und 13. März 2020, veröffentlicht auf der Website des LFV Steiermark – folgende Anweisungen an die steirischen Feuerwehren

2) Erhaltung der Infrastruktur

  • Die Feuerwehrkommandanten sind angewiesen, den Betrieb in den Feuerwehrhäusern und den allgemeinen Dienstbetrieb (siehe Informationsschreiben des Landesfeuerwehrkommandanten auf der Homepage des LFV) auf ein notwendiges Minimum und ausschließlich auf Einsatztätigkeiten zu reduzieren.
  • Der Zutritt betriebsfremder Personen in das Feuerwehrhaus ist mit sofortiger Wirkung zu unterbinden. Es ist alles zu unterlassen, was die Einsatzbereitschaft der einzelnen Feuerwehrmitglieder gefährden könnte. Feuerwehreinsatzkräfte sind Schlüsselpersonal und haben sich daher besonderen Maßstäben zu unterwerfen!
  • Alle Tätigkeiten, welche die Einsatzbereitschaft von Feuerwehren oder jene der einzelnen Feuerwehrmitglieder gefährden könnten sind mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.
  • Feuerwehrmitglieder, die grippeähnliche Symptome aufweisen oder seit 28.2.2020 in Quarantänegebieten waren – oder Kontakt zu dort gewesenen Personen hatten/haben – sind umgehend für zumindest 14 Tage dienstfrei zu stellen.
  • Behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen (unabhängig davon ob Kontakt- oder Verdachtsfall) bzw. diagnostizierte CoV-Infektionsfälle von Feuerwehrmitgliedern müssen umgehend an den Bereichsfeuerwehr-kommandanten bzw. an den Landesfeuerwehrverband (telefonisch über LLZ) gemeldet werden. Sollten innerhalb einer Feuerwehr mehrere behördliche Quarantänemaßnahmen verordnet worden sein und damit einhergehend die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht mehr gewährleistet sein, ist dies umgehend dem Bereichs- feuerwehrverband und der Landesleitzentrale zu melden und der Status der Feuerwehr auf „nicht einsatzbereit“ zu setzen.
  • Es muss gewährleistet werden, dass die Weiterleitung von Handlungs-anweisungen des Landesfeuerwehrverbandes, der Bereichs-feuerwehrverbände, Behörden und weiterer übergeordneter Kräfte zu den einzelnen Feuerwehrmitgliedern sichergestellt ist.
  • Die Landesleitzentrale Florian Steiermark informiert für die Dauer dieser Ausnahmesituation ab sofort und bis auf Widerruf nach Ermessen des Disponenten bei kleinen, nicht-zeitkritischen Einsätzen den zuständigen Feuerwehrkommandanten vor der Alarmierung telefonisch. Damit soll ein unnötiges Zusammenholen von relevanten
    Einsatzkräften vermieden werden.

3) Einsatzhygienemaßnahmen

  • Maßnahmen vor Einsatzbeginn

Die richtigen Maßnahmen zu setzen, beginnt schon vor dem Ausrücken aus dem Feuerwehrhaus. Dies ist die Trennung von Einsatz- und Privat-kleidung. Private Kleidungsstücke sind soweit als möglich abzulegen, das Ausrücken sollte, wie üblich, in adäquater Schutzbekleidung erfolgen. Wie in diesem Zusammenhang bekannt, sollten persönliche Gegenstände wie Uhr, Schmuck, Geldbörse, Handy usw. nicht in zum Einsatz mitgenommen werden, sondern im Spind bzw. im Feuerwehrhaus verbleibe

  • Maßnahmen beim Einsatz

Für die Abwicklung der Einsatzaktivitäten, wie z.B. bei einem z.B. Verkehrsunfall, wird angeraten, immer an die Möglichkeit einer Infektion zu denken. Sohin sind das Anhusten bzw. das Anniesen durch den Verletzten, oder auch der Kontakt mit Körpersekreten des Verletzten, bestmöglich zu vermeiden. Daher wird neben der Verwendung von Einweghandschuhen auch das Tragen des Helms mit „geschlossenem“ Gesichtsschutzvisier als Mindestschutz angeraten. Direkt an der Einsatzstelle, unmittelbar im Anschluss zur erfolgten Hilfeleistung, sind erste Desinfektionsmaßnahmen der Hände mittels alkoholischer Desinfektionsmittel durchzuführen.

  •  Maßnahmen nach dem Einsatz

Beim Ablegen der Schutzausrüstung ist darauf zu achten, eine Eigen-kontamination zu vermeiden. Kontaminierte bzw. verschmutzte Einsatz- oder Schutzkleidung ist am Einsatzort gesondert zu verpacken und nicht im Mannschaftsraum zu transportieren. Eine gründliche Körperreinigung (Dusche, Haare waschen, Nagelpflege) zählt ebenso zur Einsatzhygiene wie das Essen, Trinken und Rauchen erst nach gründlicher Reinigung erfolgen sollte. Jedes geplante Aktivwerden einer Feuerwehr im Zuge von CoV-Verdachtsfällen bzw. mit bestätigten CoV-Infizierten ist VOR EINSATZBEGINN – unter Beiziehung von Bereichsfeuerwehrund/ oder Abschnittsfeuerwehrkommandant – der Landesleitzentrale Florian Steiermark mitzuteilen. Entsprechende Zuständigkeiten der Bezirks-verwaltungsbehörde bzw. der Landessanitätsdirektion sind für die Maßnahmensetzung durch die Einsatzleitung zu berücksichtigen. Seitens des LFV Steiermark wird angewiesen, alle Maßnahmen der erforderlichen Einsatzhygiene, wie auch alle vorbeugend zu treffende Maßnahmen, entsprechend ernst nehmen.

Diese Dienstanweisung tritt mit 14. März 2020 in Kraft.

Für den Landesfeuerwehrverband:

Der Landesfeuerwehrkommandant:

LBD Reinhard LEICHTFRIED

Wir möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass unser Dienstbetrieb (Jugendübungen, Übungen, Sitzungen bzw. Versammlungen, usw.) entsprechend den derzeitigen Umständen und Maßnahmen auf das Nötigste eingeschränkt bzw. reduziert und ausgesetzt sind. Die Einsatzbereitschaft ist aber in vollem Umfang gewährleistet und steht wie gewohnt jederzeit 24/7 zur Verfügung.